Prüfungsteilnehmende müssen an allen Prüfungstagen einen zulässigen und zeitlich nicht abgelaufenen Ausweis vorweisen können. Es werden nur gültige Originaldokumente akzeptiert. Kandidaten ohne gültigen Ausweis werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Alle Prüfungsteilnehmenden müssen am Tag der Prüfung einen gültigen Ausweis vorlegen:
Prüfungsteilnehmende sollten ihre Ausweispapiere unmittelbar nach der Prüfungsanmeldung überprüfen. Die Prüfung kann nur absolviert werden, wenn ein gültiger Ausweis (Pass, nationale Identitätskarte, Führerschein, Ausländerausweis oder Candidate Identification Formular) an der schriftlichen UND mündlichen Prüfung vorgewiesen werden kann.
Prüfungsteilnehmende ohne gültigen Ausweis, die ihre erste Prüfung in weniger als 10 Tagen haben, können beim kantonalen Passamt einen provisorischen Pass oder Notpass beantragen (CHF 100/150).
Hilfe für Prüfungsteilnehmende
Wir sind für Sie da. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, geben Sie Prüfungsdetails an und senden Sie uns Ihr Anliegen.
Hilfe für Schulen und Lehrpersonal
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.