Kandidaten müssen an allen Prüfungstagen einen zulässigen und zeitlich nicht abgelaufenen Ausweis vorweisen können. Kandidaten ohne gültigen Ausweis werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Gültige Ausweise sind:
- Pass
- Nationale Identitätskarte (z.B. Schweizer ID, Personalausweis Deutschland / Österreich)
- Aufenthaltsbewilligung (Niederlassungsbewilligung, Ausländerausweis)
- Führerschein (Fahrausweis)
- Ausgefülltes Candidate Identification Formular (nur für Kandidaten unter 18 Jahren)
Achtung:
- Kandidaten sollten ihre Ausweispapiere unmittelbar nach der Prüfungsanmeldung überprüfen. Die Prüfung kann nur absolviert werden, wenn ein gültiger Ausweis (Pass, nationale Identitätskarte, Führerschein, Ausländerausweis oder Candidate Identification Formular) an der schriftlichen UND mündlichen Prüfung vorgewiesen werden kann.
- Kandidaten ohne gültigen Ausweis, die ihre erste Prüfung in weniger als 10 Tagen haben, können beim Kantonalen Passamt einen provisorischen Pass oder Notpass beantragen (CHF 100/150).
Kandidaten, die keinen gültigen Ausweis an die Prüfung bringen können:
- Kandidaten unter 18 Jahren: Laden Sie das Candidate Identification Form herunter und bringen Sie es vollständig ausgefüllt, inkl. zwei Passfotos, an den ersten Prüfungstag mit. Dieses Formular muss zwingend vollständig ausgefüllt an den ersten Prüfungstag mitgebracht werden. An der Prüfung werden nur vollständige Formulare akzeptiert. Leere Formulare stehen am Prüfungsort nicht zur Verfügung.
- Kandidaten im Alter von 18 oder älter: Sie können die Prüfung nicht ablegen.